Kennzeichnung
Die gesetzlichen Vorschriften zur Kennzeichnung und Deklaration von Futtermittel sind äusserst umfassend und finden sich in der Futtermittel-Verordnung und der Futtermittelbuch-Verordnung. Alle Informationen auf den Verpackungen und Etiketten müssen wahr sein und dürfen den Verwender nicht irreführen.
Funktion des Futters
Es darf nur dann die Aufmerksamkeit auf eine besondere Funktion des Futters gelenkt werden, wenn diese:
- objektiv nachprüfbar,
- für den Verwender verständlich und
- wissenschaftlich begründet ist.
Hinweise auf Wirkungen oder Eigenschaften, die das Futter nicht hat, sind untersagt. Heilanpreisungen sind ebenfalls verboten.
Angaben bei Mischfutter bei Heimtiere
Die Kennzeichnung von Mischfutter für Heimtiere muss zwingend mindestens folgende Angaben enthalten:
- Futtermittelart
- Tierart für die das Futter bestimmt ist
- Hinweise für die ordnungsgemässe Verwendung unter Angabe des Zwecks
- Zusammensetzung der Ausgangserzeugnisse; angegeben in absteigender Reihenfolge nach Gewicht
- Zusatzstoffe gemäss spezifischen gesetzlichen Vorgaben
- Mindesthaltbarkeitsdauer
- Name/Firma und Adresse des verantwortlichen Betriebs sowie die Zulassungsnummer
- Kennnummer der Partie oder des Loses
- Nettomasse
- kostenfreie Telefonnummer oder ein anderes geeignetes Kommunikationsmittel, durch das der Käufer oder die Käuferin zusätzliche Informationen verlangen kann
Angaben bei Diätfuttermitteln
Bei Diätfuttermitteln sind zusätzlich folgende Angaben vorgeschrieben:
- Bezeichnung „Diät“
- Besonderer Ernährungszweck
- Empfohlene Fütterungsdauer
- Hinweis: „Vor der Verwendung des Futtermittels den Rat eines Fütterungsexperten oder Tierarztes einholen“
- Spezifische, gesetzlich definierte weitere Angaben und Bemerkungen je nach ernährungsphysiologischen Merkmalen