Gesetzgebung und Kontrolle

Gesetzgebung und Kontrolle

Die Herstellung sowie das Inverkehrbringen von Futtermittel unterstehen strengen gesetzlichen Vorgaben. Diese sind in der Futtermittel-Verordnung und der Futtermittelbuch-Verordnung sowie in weiteren Erlassen geregelt. Sämtliche Futtermittelunternehmen müssen registriert sein. Jedes Unternehmen muss über ein schriftliches HACCP-Konzept verfügen. Der Vollzug der Gesetze erfolgt durch die amtliche Futtermittelkontrolle Agroscope. Diese kontrolliert und inspiziert regelmässig die Futtermittelunternehmen in der Schweiz.

Bereits bevor es in der Schweiz eine Futtermittelgesetzgebung gab, verabschiedete der VHN im Sinne einer Selbstregulierung Richtlinien und Leitfäden für die Futtermittelherstellung. Unsere Mitglieder gaben sich deshalb selber eine Gesetzgebung, bevor ein umfassende öffentlich-rechtliche Regulierung bestand. Auch heute verfügt der VHN zusammen mit dem europäischen Dachverband Fediaf zusätzlich über ergänzende Richtlinien zu den gesetzlichen Vorgaben. Der VHN verfügt auch über Leitlinien für die Herstellung von sicherem Heimtierfutter, welche vom Bundesamt für Landwirtschaft BWL genehmigt wurden.